- Die Aufteilung des Besitzes nach dem Aussterben der Herren von Brüchen.
Seite 83:
.....Walters, Katharina und Johannetta, beziebungsweise deren Nachkommen. Aus einem Vergleich über das Erbe vom 19. August 1469 erführt man Näheres über die Beteiligsten. Auf der einen Seite stand Katharina von Brücken, Wittwe Johanns III von Hagen, mit ihren Töchtern Elisabeth, Katharina und Margaretha sowie deren Männern Johann von Esch, Hans von Heringen und Adam von Sötern. Auf der anderen Seite stand Bernhard von Pallant und seine Töchtern .......
Seite 84:
........... Eva und Gertrud aus seiner ersten Ehe mit Anna von Felsberg, Tochter Johanns von Felsberg und Johannettas von Brücken, älteste Schwester Katharinas von Brücken. Es wurde vereinbart, dass die schwer verschuldete Herrschaft Brücken 10 Jahre ungeteilt bleiben sollte. In dieser Zeit sollte Bernhard von Pallant im Namen aller Erben die Lehnen verteilen, nur das Kirchengift St. Ingbert sollte allein den genanten Töchtern Bernhard Zustehen.
Quelle:
Die Freiherren von Hagen zur Motten: ihr Leben und Wirken in der Saar-Mosel-Region.
Quelle 2:
http://gw.geneanet.org/kraeuter2?lang=no&pz=herbert&nz=hombrecher&ocz=0&templ=mobile&p=jeanette&n=von+brucken
Die Rechte der drei Schwestern von Hagen lassen sich auf ihre Eltern Johann von Hagen (1408-39) und Katharina von Brücken zurückführen.
Bernhards von Pallandt Rechte und Besitzungen in Saarland und in Lothringen rühren von seiner Gattin Anna von Felsberg der Katharina ......
Quelle:
Rheinische Vierteljahrsblätter, Volumer 39-40. Seite 381
|